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Reglemente/Formulare/Pläne

Gemeindeordnung / Reglemente

 

Gemeindeordnung vom 8. Dezember 2022 

Abfallreglement vom 9. Dezember 2015 (Stand 1. Januar 2015)

Abwasserreglement vom 4. Dezember 2018 (Stand 1. Januar 2019)

Bau- und Zonenreglement

Dienst- und Gehaltsordnung vom 18. Juni 2014 (Stand 1. Januar 2021)

Einbürgerungsreglement vom 19. Juni 2007 (Stand 1. Januar 2007)

Friedhofreglement vom 17. November 2003 (Stand 1. Januar 2004)

Gebührentarif vom 16. Juni 2015 (Stand 1. Januar 2016)

Grundeigentümerbeitragsreglement vom 9. Dezember 2014 (Stand 1. Januar 2022)

Kultur- und Sport(förder)preis-Verleihung vom 2. September 2004 (Stand 1. Januar 2004)

Reglement über die Schulzahnpflege vom 3. Dezember 2019 (Stand 1. Januar 2020)

Steuerreglement vom 12. Dezember 2007 (Stand 1. Januar 2008)

Wasserreglement vom 9. Dezember 2014 (Stand 1. Januar 2019)

Finanzielle Unterstützung an Elternbeiträge im Schulbereich (Elternbeitragsreglement) vom 13. Juni 2017 (Stand 16. August 2017)

Formulare / Dokumente / Pläne / Informationen

(Formulare zur elektronischen Bearbeitung bitte herunterladen)

Bau

Bauzonenplan

Erschliessungsplan

 

Formular Baugesuch

Formular Anschlussgesuch Wasser

Formular Anschlussgesuch Abwasser

Formular Anschlussgesuch Kommunikation GAW

Formular Solaranlagen

Formular Aufbruchgesuch

 

Werke

Leitungskataster

Anlässe

Formular Anlassbewilligung

Merkblatt Anlassbewilligungen

Hunde

Informationen, gesetzliche Grundlagen und Formulare für Hundehalter

Feuerungskontrolle

Mit dem Kantonsratsbeschluss vom 10. Mai 2017 wurde das fast 200-jährige Kaminfeger-Monopol im Kanton Solothurn aufgehoben.

Ab 1. Januar 2018 liegt die Verantwortung für den Unterhalt von Feuerungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, bei der Anlageneigentümerin. Die Unterhaltspflicht gilt als erfüllt, wenn in zweckmässigen Zeitabständen durch eine zugelassene Fachperson eine sicherheitstechnische Wartung vorgenommen wird und allenfalls festgestellte Mängel behoben sind. Die Wartung besteht aus der Kontrolle und, wenn nötig, der Reinigung der Feuerungsanlage. Damit sollen Personensicherheit und Brandschutz garantiert werden. Die Zeitabstände zwischen den sicherheitstechnischen Wartungen sind in Absprache mit der Fachperson anlage- und nutzungsbezogen festzulegen. Zu berücksichtigen sind namentlich Herstellerangaben, technische Spezifikationen, Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter.

Für die Ausführung der sicherheitstechnischen Wartung von Feuerungsanlagen ist eine Zulassung der Solothurnischen Gebäudeversicherung erforderlich. Die jeweils aktuellste Liste mit den zugelassenen Fachpersonen, weitere Dokumente und Informationen finden Sie auf der Webseite www.so.ch/feuerungskontrolle.

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