An- / Abmeldung, eUmzug
Informationen zur Anmeldung:
Herzlich Willkommen in Balm!
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen anmelden, damit wir Sie innert der gesetzlichen Frist in unserem Einwohnerregister eintragen können.
eUmzug (ab 2.7.2019):
Sofern Ihre bisherige Gemeinde eUmzug anbietet, können Sie sich via eUmzug bei Ihrer alten Gemeinde ab- und in Balm anmelden. Bei Schweizer Staatsangehörigen wird der Heimatschein anschliessend direkt der neuen Wohngemeinde zugestellt. Ausländische Staatsangehörige können den Dienst mit wenigen Ausnahmen auch nutzen. Sie müssen sich aber trotzdem noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anpassen zu lassen. Für eUmzug werden in Balm keine Gebühren verrechnet.
Persönliche Anmeldung:
Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin mit der Gemeindeschreiberin. Für die Anmeldung sind Ihre Identitätskarte oder Pass resp. Ausländerausweis und der Heimatschein (bei Ihrer alten Wohngemeinde hinterlegt, erhalten Sie bei der persönlichen Abmeldung) mitzubringen.
Informationen zur Abmeldung:
Sie wollen Balm verlassen - schade! Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen abmelden.
eUmzug (ab 2.7.2019):
Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu. Wenn Sie bei uns noch keinen Heimatschein hinterlegt hätten, würden wir Sie umgehend informieren.
Ausländische Staatsangehörige können den Dienst mit wenigen Ausnahmen auch nutzen. Sie müssen sich aber trotzdem noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anpassen zu lassen. Für eUmzug werden in Balm keine Gebühren verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort anmelden müssen, sofern die Gemeinde eUmzug nicht anbietet!
Persönliche Abmeldung:
Bitte vereinbaren Sie für die Abmeldung einen Termin mit der Gemeindeschreiberin. Für die Abmeldung ist Ihre Identitätskarte oder Pass resp. Ausländerausweis mitzubringen.
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich bei der Gemeindeschreiberin möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei der Gemeindeschreiberin vorbei, da Sie ein Formular für die Steuerverwaltung benötigen (Steuererklärung muss vor dem Wegzug eingereicht werden). Für die Abmeldung ist die Adresse des Reiseziels/Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.
Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: Alles was beim Zügeln zu beachten ist.