Reglemente


 

Bau- und Zonenreglement / Bauzonenplan / Baugesuch / Baubewilligungsgebühren
Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und Gebühren
Dienst- und Gehaltsordnung
Einbürgerungsreglement
Friedhofreglement

Gemeindeordnung

Holzfeuerungskontrolle
Kultur- und Sport(förder)preis-Verleihung
Steuerreglement
Weitere Reglemente folgen
 
 
 
 

Benützung, Behandlung und Führen des Mietwagens (Schulbus)
Das Fahrzeug wird nur an Einwohner und Einwohnerinnen von Balm bei Günsberg und auf Anfrage an Mitglieder von Vereinen von Günsberg und Balm vermietet. Der oder die Fahrerin muss seit mindestens einem Jahr im Besitze eines gültigen Schweizer Führerscheins der Kategorie B und mindestens 20 Jahre alt sein. Das Fahrzeug kann nur an schulfreien Tagen, an Wochenenden und in den Schulferien gemietet werden. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen mit grösster Sorgfalt zu behandeln und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Auslandfahrten sind nicht gestattet Automietvertrag / Allgemeine Mietbedingungen


 

 

 

 

 

Gemeinde Balm, www.balm-balmberg.ch, aktualisiert am 01.03.2010