Benützung,
Behandlung und Führen des Mietwagens (Schulbus)
Das Fahrzeug wird nur an Einwohner und Einwohnerinnen von Balm bei Günsberg
und auf Anfrage an Mitglieder von Vereinen von Günsberg und Balm
vermietet. Der oder die Fahrerin muss seit mindestens einem Jahr im
Besitze eines gültigen Schweizer Führerscheins der Kategorie
B und mindestens 20 Jahre alt sein. Das Fahrzeug kann nur an schulfreien
Tagen, an Wochenenden und in den Schulferien gemietet werden. Der Mieter
verpflichtet sich, den Mietwagen mit grösster Sorgfalt zu behandeln
und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Auslandfahrten sind
nicht gestattet Automietvertrag
/ Allgemeine Mietbedingungen