Kehrichtabfuhr und Separatsammlung 2011


 

Kehrichtabfuhrplan 2011

Merkblatt Abfallverwertung

 

 

 

Hauskehricht jeweils Donnerstags (Verschiebedaten siehe Kehrichtabfuhrplan)
   
Zeitung-, Papier- und Grobsperrgutsammlung siehe Kehrichtabfuhrplan
   
Häckseldienst siehe Kehrichtabfuhrplan (Beim Häckseldienst gibt es keine
Änderung: Das Häckselgut wird mitgenommen sofern keine bereitgestellten Behälter vorzufinden sind.)
   
Kleidersammelstelle Sammelstelle beim neuen Werkhof in Günsberg
   
Grünabfuhr

inkl. Küchenabfälle (Flyer für download siehe oben) siehe Kehrichtabfuhrplan
Es sind nur noch handelsübliche grüne Container erlaubt. Sie können der Grünabfuhr auch Küchenabfälle und gestutzte Strauch- und Baumschnitte (max. 1,5 m Länge - Markenpflicht) mitgeben.

Jahresabonnement (140 l Container) Fr. 125.-- / 10 Marken-Block Fr. 75.--
Jahresabonnement (240 l Container) Fr. 160.-- / 10 Marken-Block Fr. 90.--

Verkauf der Grünabfuhrmarken: Volg in Günsberg / Maxi in Niederwil
Auskunft: Hauri Transporte GmbH, Feldbrunnen, Tel. 032/637 10 70, Mail

Flyer Firma Hauri (Grünabfuhr)
Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4, Seite 5

 


 

Hinweise für die Einwohnerinnen und Einwohner auf dem Balmberg

Der Kehricht wird wie bis anhin alle 14 Tage durch die Firma Hauri eingesammelt.

Grünabfälle werden auf dem Balmberg nicht abgeholt.

Karton: Die Abfuhrmenge ist zu gering für die ordentliche Abfuhr durch die Firma Hauri. Der Wegmacher, Christian Lüthi wird die gut geschnürten Bündel  abholen. Bitte rechtzeitig bereitstellen.

Papier: Das Papier wird wie bis anhin durch den Wegmacher eingesammelt. (Abfuhrkalender beachten)

Erste Kehrichtabfuhr 2010: Donnerstag, 14. Januar 2010

Wo bereitstellen: Kurhaus Balmberg und Asylbewerberzentrum: Grosse Treppe neben dem Restaurant
                         Hof Krütliberg: Am Strassenrand bei Familie Niederberger

 


Auffordern zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Grünhecken

Die Grundeigentümer werden aufgefordert, entlang der Strasse und Einmündungen Bäume, Sträucher und Grünhecken soweit zu schneiden, wie es die Verkehrssicherheit erfordert.

Nach den Vorschriften der Verordnung über den Strassenverkehr (§ 6) müssen die an öffentlichen Strassen stehenden Bäume, Sträucher und Grünhecken so zurück geschnitten werden, dass auf einer für den Strassenverkehr notwendigen Höhe von mind. 4.20 Meter, keine Äste über den Strassenrand hinausragen. Die Beleuchtung öffentlicher Strassen darf nicht durch Bäume, Sträucher und Grünhecken behindert werden. Ferner ist der Zugang zu den Hydranten und deren Inbetriebnahme jederzeit zu gewährleisten. Wir bitten Sie, im Interesse der Verkehrsicherheit und der Strassenbenützer dieser Aufforderung nach-zukommen. Gleichzeitig erinnern wir Sie daran, dass Bäume, Sträucher und Grünhecken entlang der Grundstückgrenze zu Ihren Nachbarn ebenfalls zurück geschnitten werden müssen.

Das Verbrennen von Karton, Gartenabfällen, Sträuchern, Ästen oder von behandeltem Holz ist generell verboten. Bitte benützen Sie dazu, die dafür vorgesehenen Sammeltage.

Ihre Umweltkommission und der Gemeinderat


 

   

Umweltschutzkommission Balm, im Januar 2010

Linda Flury Fricker und Brigitte Kocher
Telefon: 032/637 18 63 oder 032/637 29 42

 

Gemeinde Balm, www.balm-balmberg.ch, aktualisiert am 05.05.2011