| Hauskehricht |
jeweils Donnerstags (Verschiebedaten siehe Kehrichtabfuhrplan) |
| Zeitung-, Papier- und Grobsperrgutsammlung |
siehe Kehrichtabfuhrplan |
| Häckseldienst |
siehe Kehrichtabfuhrplan
(Beim Häckseldienst gibt es keine Änderung: Das Häckselgut
wird mitgenommen sofern keine bereitgestellten Behälter vorzufinden
sind.) |
| Kleidersammelstelle |
Sammelstelle beim neuen Werkhof in Günsberg |
| Grünabfuhr inkl.
Küchenabfälle (Flyer für download siehe oben) siehe
Kehrichtabfuhrplan
Es sind nur noch handelsübliche grüne Container erlaubt.
Sie können der Grünabfuhr auch Küchenabfälle
und gestutzte Strauch- und Baumschnitte (max. 1,5 m Länge -
Markenpflicht) mitgeben.
Jahresabonnement (140 l Container) Fr. 125.-- / 10 Marken-Block
Fr. 75.--
Jahresabonnement (240 l Container) Fr. 160.-- / 10 Marken-Block
Fr. 90.--
Verkauf der Grünabfuhrmarken: Volg in Günsberg / Maxi
in Niederwil
Auskunft: Hauri Transporte GmbH, Feldbrunnen, Tel. 032/637 10 70,
Mail
Flyer Firma Hauri (Grünabfuhr)
Seite 1, Seite 2,
Seite 3, Seite 4,
Seite 5 |
Hinweise
für die Einwohnerinnen und Einwohner auf dem Balmberg
Der Kehricht wird wie bis anhin alle 14 Tage durch die Firma Hauri eingesammelt.
Grünabfälle werden auf dem Balmberg nicht abgeholt.
Karton: Die Abfuhrmenge ist zu gering für die ordentliche Abfuhr durch die Firma Hauri. Der Wegmacher, Christian Lüthi wird die gut geschnürten Bündel abholen. Bitte rechtzeitig bereitstellen.
Papier: Das Papier wird wie bis anhin durch den Wegmacher eingesammelt. (Abfuhrkalender beachten)
Erste Kehrichtabfuhr 2010: Donnerstag, 14. Januar 2010
Wo bereitstellen: Kurhaus Balmberg und Asylbewerberzentrum: Grosse Treppe neben dem Restaurant
Hof Krütliberg: Am Strassenrand bei Familie Niederberger
Auffordern zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher
und Grünhecken
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, entlang
der Strasse und Einmündungen Bäume, Sträucher und
Grünhecken soweit zu schneiden, wie es die Verkehrssicherheit
erfordert.
Nach den Vorschriften der Verordnung über
den Strassenverkehr (§ 6) müssen die an öffentlichen
Strassen stehenden Bäume, Sträucher und Grünhecken
so zurück geschnitten werden, dass auf einer für den Strassenverkehr
notwendigen Höhe von mind. 4.20 Meter, keine Äste über
den Strassenrand hinausragen. Die Beleuchtung öffentlicher
Strassen darf nicht durch Bäume, Sträucher und Grünhecken
behindert werden. Ferner ist der Zugang zu den Hydranten und deren
Inbetriebnahme jederzeit zu gewährleisten. Wir bitten Sie,
im Interesse der Verkehrsicherheit und der Strassenbenützer
dieser Aufforderung nach-zukommen. Gleichzeitig erinnern wir Sie
daran, dass Bäume, Sträucher und Grünhecken entlang
der Grundstückgrenze zu Ihren Nachbarn ebenfalls zurück
geschnitten werden müssen.
Das Verbrennen von Karton, Gartenabfällen,
Sträuchern, Ästen oder von behandeltem Holz ist generell
verboten. Bitte benützen Sie dazu, die dafür vorgesehenen
Sammeltage.
Ihre Umweltkommission und der Gemeinderat
|
| Umweltschutzkommission Balm, im Januar
2010
Linda Flury Fricker und Brigitte Kocher
Telefon: 032/637 18 63 oder 032/637 29 42 |